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   VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427   

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VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427 (https://dejure.org/2010,68598)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427 (https://dejure.org/2010,68598)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - Au 6 K 10.30427 (https://dejure.org/2010,68598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise auf dem Landweg, Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 - Az. 1 C 18/05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 17.10.2006, Az. 1 C 18.05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Nach der Rechtsprechung (BVerwG vom 29.6.1999, Az. 9 C 36/98; BayVGH vom 16.2.2002, Az. 25 ZB 02.3003 und vom 2.4.2001, Az. 19 ZB 00.32067) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249 [258 f.]).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Da somit alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland entweder auf Grund ihrer Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften oder auf Grund der Anlage I zu § 26 a AsylVfG sichere Drittstaaten sind, hat jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist, den Ausschlussgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat verwirklicht (BVerwG, Urteil vom 7.11.1995, InfAuslR 1996, 152).
  • BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00).
  • VG Ansbach, 13.02.2008 - AN 11 K 07.30754

    Im Einzelfall erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hinsichtlich

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Allgemeine Gefahren können nur dann Schutz vor Abschiebung begründen, wenn der Ausländer einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Fall seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzung ausgeliefert würde und diese Gefahren alsbald nach seiner Rückkehr und landesweit drohen würden (vgl. VG Ansbach vom 13.2.2008, Az. AN 11 K 07.30754, juris, RdNr. 33 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.04.2001 - 19 ZB 00.32067
    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Nach der Rechtsprechung (BVerwG vom 29.6.1999, Az. 9 C 36/98; BayVGH vom 16.2.2002, Az. 25 ZB 02.3003 und vom 2.4.2001, Az. 19 ZB 00.32067) trifft den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht hinsichtlich des Einreiseweges; er trägt aber die materielle Beweislast für seine Behauptung, ohne Berührung eines sicheren Drittstaates auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein.
  • VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06

    Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte,

    Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30427
    Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12).
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